Der Gesetzgeber hat in vielerlei Bereichen die wirksame Begründung von Rechtsgeschäften oder Verträgen abhängig gemacht von der Beurkundung durch einen Notar. In anderen Bereichen hat der Gesetzgeber zur Sicherheit des Rechtsverkehrs vorgesehen, dass die Unterschrift des Unterzeichnenden entweder vor dem Notar gefertigt oder vor dem Notar anerkannt werden muss und der Notar dies auch bestätigen muss.
Die Mitwirkung eines Notars ist in folgenden Angelegenheiten teilweise notwendig oder zwingend angeraten:
Rechtsanwalt Notar
Thomas Purrmann
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