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Dienstleistungen im Notariat

Der Gesetzgeber hat in vielerlei Bereichen die wirksame Begründung von Rechtsgeschäften oder Verträgen abhängig gemacht von der Beurkundung durch einen Notar. In anderen Bereichen hat der Gesetzgeber zur Sicherheit des Rechtsverkehrs vorgesehen, dass die Unterschrift des Unterzeichnenden entweder vor dem Notar gefertigt oder vor dem Notar anerkannt werden muss und der Notar dies auch bestätigen muss.

Die Mitwirkung eines Notars ist in folgenden Angelegenheiten teilweise notwendig oder zwingend angeraten:

Ehe, Partnerschaft und Familie

  • Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Partnerschaftsvertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung
  • Testament und Erbvertrag, Schenkungsvertrag, Erbscheinsantrag, vorweggenommene Erbfolge

Immobilien

  • Kauf, Schenkung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten wie Wohnungen, Wohnungserbbaurechten und Erbbaurechten, Bestellung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten, Hypotheken und Grundschulden
  • Persönliche Vorsorge
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügungen, Generalvollmacht

Unternehmen

  • Gründung von Kapital- und Personen­gesellschaften, Umgestaltung derartiger Gesellschaften durch Änderung der Satzung, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Handelsregister­anmeldungen

Rechtsanwalt Notar

Thomas Purrmann

Nordring 12

59423 Unna

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