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aktuelle Urteile

30.01.2012

Verkehrsrecht / Straßenverkehrsrecht, EU-Recht

„Führerscheintourismus“: LKW-Fahrerlaubnis setzt wirksame PKW-Fahrerlaubnis voraus

Erlangte tschechische LKW-Fahrerlaubnis läuft bei zuvor nicht anerkannter PKW-Fahrerlaubnis ins Leere

Eine LKW-Fahrerlaubnis baut europarechtlich auf einer PKW-Fahrerlaubnis auf. Ist eine in Tschechien erteilte PKW-Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam, kann also von einer nachträglich in Tschechien erworbenen LKW-Fahrerlaubnis in Deutschland kein Gebrauch gemacht werden. Der formal korrekte Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis in Tschechien führt auch nicht etwa dazu, dass ein Verstoß bei Erteilung der tschechischen PKW-Fahrerlaubnis gleichsam geheilt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall war einem Autofahrer aus dem Bayerischen Wald wegen Alkoholfahrten und anderer Verkehrsdelikte zwischen 1986 und 2002 insgesamt viermal die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Rahmen eines erneuten Erteilungsverfahrens führte eine medizinisch-psychologische Begutachtung zu einem negativen Ergebnis. Mit weiteren Alkoholfahrten sei zu rechen. Daraufhin wich der Betroffene nach Tschechien aus und erwarb dort im Jahr 2004 eine PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B).

Deutschland muss Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen Wohnsitzprinzip nicht anerkennen
Die tschechische PKW-Fahrerlaubnis hatte allerdings einen Schönheitsfehler: Im tschechischen Führerschein war ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen. Eine solche unter offensichtlichem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilte Fahrerlaubnis muss Deutschland nach der Rechtsprechung des EuGH nicht anerkennen.

LKW- und PKW-Fahrerlaubnis ohne Gültigkeit
Im Jahr 2008 erwarb der Autofahrer in Tschechien zudem auch eine LKW-Fahrerlaubnis (Klasse C). Diesmal beachteten er und die tschechischen Behörden das Wohnsitzprinzip. Im Führerschein ist formal ein Wohnsitz in Tschechien eingetragen. In der Verhandlung hatte der Gerichtshof der Europäischen Union zu entscheiden, mit welchen Fahrzeugen der Ostbayer in Deutschland fahren durfte. Das Gericht entschied, dass keiner der Führerscheine Gültigkeit erlangt. Der Erwerb der LKW-Fahrerlaubnis in Tschechien läuft ins Leere, wenn ein anderer Mitgliedsstaat schon die frühere PKW-Fahrerlaubnis nicht anerkennen muss.

Quelle:Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Gerichtshof der Europäischen Union
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:22.11.2011
  • Aktenzeichen:C-590/10

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